Oberstufe - Aufbaurealgymnasium

VORAUSSETZUNG | Voraussetzung für die Aufnahme ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe (4. Klasse Hauptschule oder 4. Klasse Gymnasium). Ein Schüler (eine Schülerin) kann in die 5. Klasse aufgenommen werden, wenn er (sie) in der 4. Klasse - in einem Gymnasium oder
- in der Hauptschule in Deutsch, Englisch und Mathematik in der 1. Leistungsgruppe war
- in der Hauptschule in Deutsch, Englisch und Mathematik in der 2. Leistungsgruppe war und in diesen Gegenständen nur die Noten 1 oder 2 hatte.
Treffen weder 1.) noch 2.) noch 3.) zu, kann in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden, die darüber entscheidet, ob der Schüler (die Schülerin) für die 5. Klasse geeignet ist. Bei Nichtbestehen gibt es die Möglichkeit, nach dem Besuch der Übergangsklasse in die 5. Klasse aufzusteigen.
| AUFBAUREALGYMNASIUM | Das Aufbaurealgymnasium wurde erstmals im Schuljahr 1998/99 geführt und bietet:
- Wahlweise Französisch oder Latein ab der 5. Klasse
- Pflichtfach Humanbiologie ab der 5. Klasse
- Vorbereitung auf soziale und kirchliche Berufe
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