An allgemein bildenden höheren Schulen besteht die Reifeprüfung (Matura) aus 3 bis 4 schriftlichen Prüfungen zu je 4 bis 5 (Sprachen sind meistens 5-stündig; Mathematik 4-stündig) Stunden und 3 bis 7 mündlichen Prüfungen zu je 15 bis 25 Minuten plus zusätzlicher Vorbereitungszeit.
Die schriftlichen Prüfungen werden meist im Laufe einer Woche im Mai abgelegt. Die mündlichen Prüfungen folgen etwa einen Monat später und sind für jeden Maturanten auf einen halben bzw. ganzen Tag verteilt (je nach Anzahl der Prüfungen).
Im Rahmen der Matura haben Kandidaten die Möglichkeit, bis Anfang Februar des Antrittsjahres eine Fachbereichsarbeit anzufertigen. Dies ist eine kurze wissenschaftliche Arbeit - vergleichbar mit einer kurzen Seminararbeit. Wird die Fachbereichsarbeit angenommen, so reduziert sich die Anzahl der Prüfungen auf je 3 schriftliche Arbeiten und 3 mündliche Prüfungen.
Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie in einer (lebenden oder toten) Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte Endprüfung kann in einer weiteren Fremdsprache, Geografie, Geschichte, Biologie, Humanbiologie, Humanpsychologie, Chemie, Religion, Musik, Bildnerische Erziehung und Physik abgelegt werden.
Für die mündliche Prüfung muss zumindest ein Gegenstand gewählt werden. Welche weiteren Gegenstände gewählt werden müssen, hängt von der Art der AHS ab. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.
Kandidaten, die eine Fachbereichsarbeit verfasst haben, müssen in jenem Fach, dem die Arbeit zugeordnet ist, zur mündlichen Prüfung antreten; zusätzlich müssen sie sich jedoch im Rahmen dieser Prüfung einem Prüfungsgespräch über ihre Arbeit stellen und diese präsentieren.
Wenn ein Kandidat keine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, muss er im Verlauf seiner mündlichen Matura auch eine vertiefende, eine fächerübergreifende oder eine ergänzende Prüfung ablegen.
Unabhängig davon, welche dieser Varianten der Schüler wählt, bekommt er zwei Fragen, von denen er sich eine aussuchen darf; zusätzlich erhält er eine Frage aus einem von ihm zuvor im Einverständnis mit dem Prüfer gewählten Spezialgebiet, das eine Ergänzung zum Kernstoff darstellen muss.
Die vertiefende Matura ist nur in einem Fach möglich, das der Schüler im Laufe der Oberstufe als Wahlpflichtfach gewählt hat. Hierbei bekommt er in diesem Fach zusätzlich zu den beiden Kernstofffragen und der Spezialfrage zwei Fragen zu Stoffgebieten, die im Wahlpflichtfach durchgenommen wurden. An unserer Schule kann auch Spanisch gewählt werden.
Bei der fächerübergreifenden Matura werden zwei beliebige Prüfungsfächer verbunden. Zusätzlich zu den Kernstoff- und Spezialfragen in beiden Fächern bekommt der Kandidat zwei Fragen - eine davon ist zu beantworten - die thematisch in beide Fächer passen und bei deren Beantwortung er auch auf beide Fächer eingehen muss. Als Prüfer fungieren dabei die Professoren beider Fächer.
Fachbereichsarbeit
Die Fachbereichsarbeit (FBA) ist eine in Österreich relativ junge Form einer Vorprüfung für die Schriftliche Matura. Eine Fachbereichsarbeit ersetzt eine schriftliche Klausurarbeit, sodass der Schüler neben der FBA nur noch 3 schriftliche und 3 mündliche Klausurarbeiten absolvieren muss. Die FBA sollte ca. 20 bis 30 Seiten umfassen und wird als Heimarbeit geschrieben.
Die FBA wird als vorwissenschaftliche Arbeit gesehen, bei der der Schüler zeigt, dass er selbstständig ein ihm neues Thema sprachlich und inhaltlich korrekt ausarbeiten kann.
Die Festsetzung des Themas erfolgt im Einvernehmen zwischen dem Schüler und dem Fachprofessor, der als Betreuer der FBA fungiert. Nach der Themenfestlegung bedarf es der Zustimmung des Landesschulrates. Es besteht auch die Möglichkeit der fächerübergreifenden Themenwahl, d.h. der Schüler wählt ein Thema aus zwei verschiedenen Fächern aus. Es dürfen nur Fächer gewählt werden, welche in der letzten Schulstufe unterrichtet wurden und für die mündliche Matura als Prüfungsgebiet wählbar sind. Manche Professoren wünschen sich auch einen praktischen Teil in der FBA, d.h. der Schüler soll einen Teil seiner Arbeit selbst erforschen.

